Definition von Basel III

30 11 2016 - Pas de Commentaire, soyez le premier
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Was versteht man unter Basel III?

Das Basel-III-Abkommen enthält Vorschriften zur Neuregulierung des Bankensektors. In Folge der Subprime-Krise von 2007 arbeiteten FSB (Financial Stability Board, Finanzstabilitätsrat) und der G20-Gipfel 2010 in Seoul an der Ausarbeitung neuer Maßnahmen zur Stabilisierung des globalen Bankensystems.

Eine Analyse der Krise ergab, dass ihre Auswirkungen für die Banken auf die zu schnelle Aufblähung der Bilanz- und Außerbilanzgeschäfte der Banken in Verbindung mit der mangelnden Qualität des Eigenkapitals zurückzuführen sind. Das Eigenkapital dient normalerweise dazu, Risiken abzusichern. Angesichts der von den Banken eingegangenen Risiken und ihrer Verflechtungen ist es notwendig, die Qualität des Eigenkapitals zu verbessern.

Definition von Basel III

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Hintergrund von Basel III

Basel III wurde 2010 veröffentlicht, aber manche Maßnahmen dieses Abkommens sind noch klärungsbedürftig. Die Anforderungen von Basel III wirken sich ganz erheblich auf die Strategie und die Tätigkeit der Banken aus. Diese Voraussetzungen sollen die Stabilität der Banken erhöhen, ein Punkt, der von einer überaus aufmerksamen Öffentlichkeit eingefordert wird, da die Finanzkrise in Form eines weltweiten Konjunkturrückgangs zu spüren war.

Das Modell Basel III

Basel III gliedert sich in drei Schwerpunktthemen, die durch mehrere Faktoren beeinflusst werden. Dies lässt sich auf folgende Weise schematisch darstellen:

Eigenkapital und Basel III
Liquidität und Basel III
Systemisches Risiko und Basel III
Erhöhung der Eigenkapitaldecke (Tier 1) und qualitative VerbesserungFestlegung einer neuen Mindestliquiditätsquote (LCR)Empfehlung zur Verwendung von Clearinghäusern mit zentraler Gegenpartei (Central Counterparty Clearing Houses, CCP) bei Geschäften mit Derivaten
Besser für globale Risiken gewappnet seinFestlegung einer neuen Mindestliquiditätsquote (LCR)Transaktionen und Risikokonzentrationen zwischen Finanzinstituten sollen mit einer höheren Eigenkapitalausstattung einhergehen
Leverage Ratio begrenzen (Bilanzwachstum)Mögliche Aufstockung des Eigenkapitals
Schaffung von Sicherheitspolstern (antizyklischer Puffer)

 

 

Die wesentlichen Maßnahmen von Basel III

1- Qualitativ höherwertiges Eigenkapital

Eines der Ziele von Basel III sieht vor, Banken bei Verlusten besseren Schutz zu bieten, indem sie die Qualität ihres Eigenkapitals verbessern. Die Banken müssen daher:

  • Den Eigenkapitalanteil am Tier-1-Kapital (Kernkapitalquote), also den Stammaktien, sowie bei den Rücklagen (d. h. eine Erhöhung der Gewinnrücklagen) erhöhen.
  • Vom Tier-1-Kapital Minderheitsanteile, Beteiligungen bei anderen Banken und latente Steueransprüche abziehen.
  • Das Tier-2-Kapital in der Bilanz einheitlich darstellen.
  • Durch Eigenkapital gedeckte hybride Finanzprodukte erst reduzieren und dann ausschließen.

Diese Maßnahmen führen schließlich zu einem Kapitalanstieg und einer geringeren Dividendenausschüttung für Banken, insbesondere durch die Erhöhung des Gewinnvortrags. Die Banken werden dazu veranlasst, in Aktien wandelbare Produkte auszugeben, um dafür zu sorgen, dass Eigenkapital wieder ansteigen kann, sobald es zu niedrig wird.

2- Höhere Eigenkapitalquote

Wie sich herausstellte, war die Eigenkapitalausstattung der Banken während der Krise 2007 zu gering. Basel III sieht vor, die Eigenkapitalquote und deren Qualität zu erhöhen, indem neue Vorschriften eingeführt werden:

  • Tier 1 (Common Equity)
    • Anhebung des „Core-Tier-1-Kapital Ratio“ von 2 % auf 4,5 %
  • Neuer Sicherheitspuffer in Höhe von 2,5 % (für 2019 vorgesehen)
    • Kernkapitalquote von mindestens 7 % (Ziel für 2019)
  • Gesamtes Eigenkapital:
    • Verbesserung des Solvabilitätskoeffizienten um 8 % bis 10,5 % (einschließlich Sicherheitspuffer)
    • Schaffung eines weiteren antizyklischen Sicherheitspuffers, um das Branchenrisiko einzudämmen

Diese neuen Maßnahmen sollen den Banken Anreize bieten, um sich von anrechenbaren Vermögenswerten im Eigenkapital zu trennen und höhere Solvabilitätsniveaus und -koeffizienten im „Core-Tier-1-Kapital“ anzustreben und dadurch eine attraktive Absatzpolitik sicherzustellen.

3- Reduzierung des Leverage Ratio durch Basel III

Ziel von Basel III ist, das Bilanzwachstum der Banken im Zaum zu halten. Unter Leverage Ratio versteht man das Verhältnis von Kapital zu Gesamtforderungen. Damit verbunden sind folgende Maßnahmen:

  • Leverage Ratio: 3 % vom Tier-1-Kapital: Forderungen dürfen daher nicht mehr als das 33-fache des Tier-1-Kapitals betragen.
    • Beginn der Studie 2013
    • Einführung der Mindestquote 2018

Diese Maßnahme birgt das Risiko einer Kreditbeschränkung und damit eines Rückgangs der  verfügbaren Finanzierungsmittel der Wirtschaft. Zudem dürften die Banken die Messlatte für diese Leverage Ratio immer höher legen, um von den Ratingagenturen und allgemein vom Markt gute Bewertungen zu erhalten.

4- Besseres Liquiditätsmanagement

Langfristige Liquidität

Mit Basel III soll eine strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NFSR) eingeführt werden, mit dem Ziel, dass sich die Banken um eine stabile Refinanzierung bemühen. Für diese Maßnahme sind bestimmte Kriterien zu berücksichtigen:

  • Beurteilung der verschiedenen Kategorien von Aktiva, die (je nach Risiken) für die empfohlenen stabilen Ressourcen in Betracht kommen
  • Neugewichtung der Aktiva, für die (je nach verbundenen Risiken) eine Finanzierung in gewisser Höhe notwendig ist
    • 0 % bis 5 % für Bargeldkonten und Staatsanleihen
    • 65 % bis 85 % für Darlehen an Privatkunden und Hypothekendarlehen
    • 100 % für alle anderen Aktiva

Diese Gewichtung kann auch als Niveau verstanden werden, mit dem ein Vermögenswert mit stabilen Ressourcen zu finanzieren ist:

Neugewichtung der Qualität von Finanzierungen (je nach deren Stabilität):

100 % für Kernkapital (Common Equity)

80 % bis 90 % für Kundeneinlagen

50 % für Darlehen mit geringer oder ohne Sicherheit

Diese Gewichtung kann auch als Höchstmaß verstanden werden, zu dem aus diesen Ressourcen ein Vermögenswert werden kann. Es wird hier die Stabilität der Eigenkapitalressourcen beurteilt.

Diese Maßnahme sollte dazu führen, dass Banken breit gefächerte Finanzierungen durchführen, um zu vermeiden, dass sie von einer einzigen Art von Ressource abhängig zu sein.

Die Banken müssen die Stabilität ihrer Ressourcen in der Bilanz (gemessen in %) und den individuellen Finanzierungsbedarf aller Aktiva bewerten.

Kurzfristige Liquidität

Basel III sieht die Einführung einer Mindestliquiditätsquote (LCR) von 100 % vor. Sie dient dazu, die kurzfristige Liquidität der Banken zu verbessern. Dazu müssen die Banken:

  • sich gegen punktuelle Stresssituationen wappnen, indem sie sich hochqualitative liquide Aktiva zulegen, durch die sie mindestens 30 Tage lang Mittelabflüssen standhalten.
  • Aktiva nach ihrer Qualität und Liquidität gewichten.

Die Banken werden gedrängt, in hochqualitative Aktiva - jedoch mit niedrigerer Rendite  – zu investieren, um die 30-tägige Solvabilitätsanforderung zu erfüllen.

5- Schutz gegen systemische Risiken im Rahmen von Basel III

Basel III sieht eine Kapitalaufstockung vor, um Banken etwa im Fall einer zukünftigen Krise besseren Schutz im Handelsbuch zu bieten (unter dem Handelsbuch versteht man die Gesamtheit aller Finanzinstrumente und -produkte, die im Rahmen einer Position oder zur Absicherung anderer Produkte gehalten werden).

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Neu-Definition des Stress-Value-at-Risk (Stress-VaR), um das Marktrisiko eines Bankenportfolios unter Einbeziehung eines Kapitalzuschlags zu beurteilen.
  • Hinzufügen weiterer Kapitalzuschläge, um Ausfallrisiken zu decken und der Verschlechterung von Vermögenswerten vorzubeugen.
  • Banken zu veranlassen, Geschäfte mit Derivaten über Clearinghäuser abzuwickeln.
  • Einbeziehung des Korrelationsrisikos zwischen Finanzinstituten und des damit verbundenen gegenseitigen Contagion-Effekts.

Banken sollen dazu angeregt werden, das Volumen ihrer Transaktionen mit anderen Banken und Finanzinstituten zu begrenzen. Darüber hinaus sollte das Gegenparteirisiko bei Derivategeschäften besser kontrolliert werden. Das Handelsbuch der Banken sollte insgesamt auf den Prüfstein gelegt werden.

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